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Di/Ma-14:30-09: Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung
Zeit:
Dienstag, 10.09.2024:
14:30 - 15:30
Ort:Hörsaal 3026
Präsentationen
Referat
Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung
Gabriela Antener, Simone Girard-Groeber, Sara Galle, Annette Lichtenauer, Markus Bossert
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Schweiz; ,
Vormundschafts- oder Erwachsenenschutzmassnahmen werden in einem behördlichen Verfahren errichtet. Die behördliche Gestaltung der Kommunikation ist zentral, denn dadurch werden die Betroffenen als aktiv Teilnehmende in das Verfahren einbezogen oder davon ausgeschlossen.
Im NFP Fürsorge und Zwang wurden in einer interdisziplinären Studie die kommunikativen Praktiken der Behörden in Verfahren mit Menschen mit einer Behinderung untersucht. Die Studie zeigt, dass sich die Behörden seit 1970 zunehmend bemühen, die Betroffenen einzubeziehen. Allerdings werden deren spezifischen Unterstützungsbedarfe unzureichend berücksichtigt, sodass noch nicht von einer gleichberechtigten Teilhabe im Sinne der BRK gesprochen werden kann.
Wir stellen Forschungsresultate und daraus abgeleitete Empfehlungen vor.