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In der Behindertenrechtskonvention wird die Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien für die volle und effektive Teilhabe in mehreren Artikeln hervorgehoben (z.B. Art. 8, 9, 21, 24, 29, 30). Es soll eine Standortbestimmung zu folgenden Fragen vorgenommen werden:
Was wissen wir über die Nutzung digitaler Medien von Schweizer:innen mit Behinderungen?
Wie wird die digitale Barrierefreiheit seit ihrer gesetzlichen Verankerung umgesetzt?
Wo stehen wir in der digitalen Transformation der inklusiven Bildung?
Wo stehen wir in der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von ICT?
Wo stehen wir in der inklusiven Gestaltung der Schweizer Medienpädagogik?
Neben einer Standortbestimmung soll erarbeitet werden, welche Bedeutung digitale Trends wie z.B. KI auf die weitere Entwicklung haben könnten.