29. Jahrestagung der DeGEval
Evaluation und Zeit
23. - 25. September 2026 | Frankfurt a. M.
Veranstaltungsprogramm
Hier können Sie das Tagungsprogramm unserer 29. DeGEval-Jahrestagung einsehen.
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Hinweis: Blau eingefärbte Sitzungen beziehen sich inhaltlich auf das Tagungsthema "Evaluation und Zeit".
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Tagesübersicht |
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B4: Evaluation im Entscheidungsfenster: Zeitkritische Evidenz für Regelungsvorhaben – von der Gesetzesidee bis zur ex-post-Evaluation
Sitzungsthemen: Einreichung zum Tagungsthema, 3.1.2 Evaluation Capacity Building/Development
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B4: Evaluation im Entscheidungsfenster: Zeitkritische Evidenz für Regelungsvorhaben – von der Gesetzesidee bis zur ex-post-Evaluation Bei Gesetzen entsteht ein Spannungsfeld zwischen evidenzbasierter, wissenschaftlich fundierter Politikgestaltung und dem politischen Zeitbedarf. Entscheidungen werden häufig in kurzen „Fenstern“ getroffen, während belastbare Evidenz zu intendierten und nicht intendierten Wirkungen, Vollzug und Kosten erst nach Implementations- und Beobachtungszeit verfügbar ist (häufig: Jahre nach Inkrafttreten). Der Zeitfaktor wirkt damit als Qualitäts- und Risikotreiber: Zu frühe Bewertungen erhöhen Unsicherheit, erzeugen Scheinpräzision und können zu Fehlsteuerung führen; zu späte Ergebnisse verlieren Relevanz, weil Regelungen bereits novelliert oder von neuen Problemlagen überholt sind. Gleichzeitig stehen Evaluierende unter Druck, Ergebnisse rechtzeitig vorzulegen, obwohl Datenerhebung, interne Abstimmungen und Qualitätssicherung Zeit benötigen. Zudem ist es für belastbare Evidenz häufig hinderlich, Evaluierungen auf einzelne Gesetze zu verengen, weil Wirkmechanismen meist themenübergreifend entstehen und sich erst im Zusammenspiel mehrerer Regelungen valide erfassen lassen. Ziel der Session ist es, über Politikfelder hinweg konkrete Praktiken zu diskutieren, wie Evaluationsdesigns und Evidenzsynthesen so „getaktet“ werden können, dass frühe, nutzbare Zwischenbefunde entstehen, methodische Mindeststandards transparent eingehalten werden und die spätere, belastbare Wirkungsprüfung nicht durch kurzfristige Vereinfachungen verbaut wird. Im Zentrum steht die Frühphase der Gesetzesvorbereitung: Wenn Ziele, Indikatoren und Datenquellen früh festgelegt und mit realistischen Zeitplänen sowie mit Entscheidungsbedarfen gekoppelt werden, können Zwischenbefunde (z. B. Implementierungstreue, Zielgruppenreichweite, Vollzugsfähigkeit) bereits im laufenden Policy‑Zyklus genutzt werden. | |