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Sitzungsübersicht
Sitzung
B1: Nutzung von Evaluationen in transdisziplinären Kontexten – Was Evaluationen an der Grenze zwischen Wissenschaft und Praxis leisten können?
Zeit:
Donnerstag, 19.09.2024:
16:45 - 18:15

Leitung der Sitzung: Markus Seyfried, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
Leitung der Sitzung: Camilla Wanckel, Universität Potsdam
Ort: 3.06.H03


AK Session des AK Verwaltung


Zusammenfassung der Sitzung

Politik und Verwaltung sehen sich sowohl bei der Formulierung als auch bei der Implementation von Programmen und Maßnahmen mit unterschiedlichen Informationszugängen konfrontiert. Dabei treffen vielfach wissenschaftliche und außerwissenschaftliche Akteure aufeinander. Die jeweils unterschiedlichen Handlungslogiken haben maßgeblichen Einfluss auf die Erwartungshaltung gegenüber Evaluationen sowie der Nutzung von Evaluationsergebnissen. Der AK Verwaltung beschäftigt sich daher mit der Frage, was Evaluationen an der Grenze zwischen Wissenschaft und Praxis leisten können? Dabei wird folgenden Leitfragen nachgegangen:

1) Wie gestaltet sich die Nutzung von Evaluationen in Wissenschaft und Praxis?

2) Welche Zielkonflikte ergeben sich?

3) Welche Implikationen hat das für die Durchführung von Evaluationen?

Die folgenden drei Vorträge sollen dabei helfen, Antworten auf diese Leitfragen zu finden und diese im Rahmen der Session mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren:

1) Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für Evaluationen als Instrument der „Besseren Rechtssetzung“.

Camilla Wanckel und Zoe Maurer (Universität Potsdam)

Der Beitrag befasst sich mit den Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für Evaluationen als Instrument der „Besseren Rechtssetzung“. Hierbei liegt der Fokus auf der Gesetzesfolgenabschätzung innerhalb der bundesdeutschen Ministerialverwaltung. Im Jahr 2018 wurde im Rahmen der elektronischen Gesetzgebung (eGesetzgebung) die sogenannte elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP) eingeführt, mit dem Ziel, die Folgenabschätzung eines Regelungsvorhabens sowie mögliche Wechselwirkungen zu anderen Politikbereichen zu erleichtern und so die Rolle und Qualität der Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsprozess zu stärken. Vor dem Hintergrund oft tief verankerter Strukturen und Routinen diskutiert dieser Beitrag Herausforderungen der Institutionalisierung von digitalen Evaluationsinstrumenten und präsentiert fünf Jahre nach Einführung von eNAP erste Ergebnisse einer quantitativen Textanalyse, die Entwicklungen der Nachhaltigkeitsdarstellung innerhalb von Gesetzesentwürfen systematisch auswertet (Umfang der Nachhaltigkeitsdarstellung, Anzahl der diskutierten SDG’s, Ähnlichkeitsmaß, etc.) und mit einem Fünfjahreszeitraum vor der Einführung des digitalen Tools (2013-2018) vergleicht.

2) Evaluierung der Gesamtstädtischen Ziele Potsdams zur Vorbereitung ihrer Fortschreibung: Vorgehen und Ergebnisse

Jenny Desch und Michael Hantzsche (Landeshauptstadt Potsdam)

Seit 2018 bilden neun Gesamtstädtische Ziele den strategischen Rahmen für die langfristige Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam. Sie wurden auf Grundlage des 2016 beschlossenen Leitbilds in einem breiten Beteiligungsprozess entwickelt und durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Ab Herbst 2024 sollen die Gesamtstädtischen Ziele in Zusammenarbeit mit den Stadtverordneten fortgeschrieben und gegebenenfalls angepasst werden. Zur Vorbereitung dieser Fortschreibung werden die aktuellen Gesamtstädtischen Ziele evaluiert, um Verwaltung und Stadtverordneten eine fundierte Informationsgrundlage für die Bewertung und mögliche Aktualisierung der Ziele bereitzustellen. Daten für diese Evaluierung werden unter anderem durch eine repräsentative Befragung der Bürgerinnen und Bürger, eine freiwillige Befragung der Mitarbeitenden, eine Befragung der kommunalen Beiräte und durch Workshops mit Jugendlichen erhoben. Hinzu kommt eine Auswertung des Umsetzungsstands der aktuellen Strategieprojekte. Der Beitrag stellt die Vorgehensweise und erste Ergebnisse dieser Evaluierung vor.

3) Systematische Evaluierung von Bundesrecht: Wirkungsanalysen und das Ziel der besseren Rechtsetzung

Catharina Lewerenz (Statistisches Bundesamt, Destatis)

Im Jahr 2013 entschied sich die Bundesregierung, eine systematische Evaluierung wesentlicher Gesetze und Verordnungen drei bis fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten vorzunehmen, um ein besseres Verständnis der Wirksamkeit und Kosten der Gesetzgebung im Verhältnis zu den erreichten Zielen und möglichen Nebenwirkungen zu gewinnen. Anhand des Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetzes, welches von dem zuständigen Ministerium in Zusammenarbeit mit der Kompetenzstelle für Evaluierung der Bundesregierung im Statistischen Bundesamt durchgeführt wurde, soll der Prozess veranschaulicht, Herausforderungen identifiziert und die Umsetzung der Ergebnisse beleuchtet werden.


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Präsentationen

Nutzung von Evaluationen in transdisziplinären Kontexten – Was Evaluationen an der Grenze zwischen Wissenschaft und Praxis leisten können?

Markus Seyfried1, Camilla Wanckel2, Karin Sassen3

1Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, Deutschland; 2Universität Potsdam, Deutschland; 3Polizei NRW, Deutschland



 
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